Informationen der Öffentlichkeit gemäß § 8a der Störfallverordnung (12. BImSchV) |
||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
![]() |
||||||||||||||||
Flüssiggas- Umschlag- und Verteilerlager Neubrandenburg Herausgeber: Stand: September 2017 Zu diesem Informationsblatt Liebe Nachbarn, sehr geehrte Damen und Herren, in der Störfallverordnung werden die Betreiber von Anlagen in denen bestimmte Gefahrstoffe in bestimmten Mengen lagern aufgefordert, die Nachbarschaft über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Fall eines Störfalls zu informieren. Dabei ist es das Ziel, die Risiken und Gefahren industrieller Störfälle für die Öffentlichkeit zu verringern, die Nachbarschaft und die Umwelt vor den Gefahren, die von der Anlage ausgehen können, zu schützen. Die NB-Propangas Service GmbH betreibt ein Flüssiggas-Umschlag und Ventillager, das gemäß der Störfallverordnung in die untere Klasse einzustufen ist. Wir möchten Sie mit diesem Informationsblatt über die Sicherheitsmaßnahmen unseres Flüssiggaslagers sowie über das richtige Verhalten bei Störfällen informieren. Dem Unternehmen NB-Propangas Service GmbH liegt sehr viel daran, mit allen in guter Nachbarschaft zu leben. Diese Mitteilung ist als Teil der offenen Informationspolitik gegenüber dem Bürger zu verstehen und sollte nicht Anlass zur Beunruhigung geben. Betrachten Sie diese Information daher als Teil der Sicherheitsvorsorge. Weitere Informationen, entsprechende Sicherheitsdatenblätter, sowie das Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung entsprechend §16 der StörfallV können unter www.nb-propangas.de eingesehen werden. NB-Propangas Service GmbH der Sicherheit und der Umfeld verpflichtet Das Flüssiggas- Umschlag und Ventillager in Neubrandenburg wurde 1996 auf dem jetzigen Gelände neu errichtet und in den vergangenen Jahren auf dem Stand der Technik gehalten. Die Gesamtkapazität beträgt ca. 73 t Flüssiggas. Sicherheit beim Umgang mit Flüssiggas ist eine der Grundprinzipien und hat oberstes Gebot. Gesundheitsfragen für die Nachbarschaft zu unserem Flüssiggaslager und unseren Mitarbeitern bestehen somit nicht. Wir sind gern bereit Ihre Fragen oder weitere Einzelheiten zu unserem Flüssiggaslager zu beantworten. Entsprechend § 8a der Störfallverordnung informieren wir Sie über: 1. Name des Betreibers NB-Propangas Service GmbH Anschrift des Betriebsbereiches: 2. Unterrichtung der Öffentlichkeit Geschäftsführer 3. Anwendung der Störfall-Verordnung Der Betriebsbereich des Flüssiggaslagers unterliegt seit seiner Inbetriebnahme den Vorschriften für genehmigungsbedürftige Anlagen, dem Bundes – Immissions- schutzgesetz sowie der Störfall-Verordnung. Alle Mitteilungen entsprechend § 7 Absatz 1 der StörfallV wurden der zuständigen Behörde übergeben. 4. Tätigkeiten im Betriebsbereich Das Flüssiggaslager dient der Lagerung, der Abfüllung und dem Umschlag von Flüssiggas nach DIN 51622 (Propan/Butan und deren Gemische). Das Flüssiggas wird mit Großtankwagen angeliefert und in einen erdgedeckten Lagerbehälter gefüllt. An der Tankwagenstation wird das Flüssiggas in Tankwagen aus dem Lagerbehälter zur Belieferung der Kundenbehälter gefüllt. In der Flaschenfüllanlage werden Propangasflaschen verschiedener Größen mit Flüssiggas gefüllt und teilweise zwischengelagert. Mit unserem Verteilerfahrzeug werden die Flüssiggasflaschen an unsere unterschiedlichen Vertriebsstellen in Mecklenburg ausgeliefert. 5. Stoffe die einen Störfall verursachen können Im Betriebsbereich ist Flüssiggas der Stoff der entsprechend der Störfall-Verordnung einen Störfall verursachen könnte. Es handelt sich hierbei um brennbares Gas. Flüssiggas (Propan/Butan) ist eine unter Druck gelagerte, mit Erkennungs- Geruchsstoffen versetzte farblose Flüssigkeit. Bei der Freisetzung erfolgt die schnelle Verdampfung in das bekannte Brenngas, welches naturgemäß (bei entsprechender Durchmischung mit Luft) leicht entzündet werden kann. 6. Gefahren bei einem Störfall und mögliche Auswirkungen auf Mensch & Umwelt Ein Störfall ist eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes, bei der sich aus dem Tanklager, durch bestimmte Ereignisse wie z. Bsp. eine Undichtheit austretendes Flüssiggas – ein explosive Gaswolke bilden kann, welche sofort oder später eine ernste Gefahr hervorgerufen wird. Unter ernste Gefahr ist zu verstehen:
Freiwerdendes Propangas ist weder giftig noch wassergefährdend. Flüssiggas ist umweltverträglich für Luft, Wasser und Boden. Es muss lediglich vermieden werden, dass sich ein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch bildet und auf eine Zündquelle stößt. Im Bereich des Lagers selbst sind hierfür Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Laut Störfallverordnung soll dennoch bei Beachtung aller technischen und betriebsorganisatorischen Vorsorgemaßnahmen angenommen werden, dass bei einer Verkettung einer Vielzahl unglücklicher Umstände eine Gasmenge freigesetzt wird, die auch außerhalb des Betriebsgeländes noch ein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch bildet. In diesem Fall ist durch entsprechende Warnungen dafür zu sorgen, dass auch ventuell betroffene Nachbargelände frei von Zündquellen bleiben, bis sich das Gasgemisch hinreichend verdünnt hat, so dass eine Zündung ausgeschlossen ist. Somit besteht die einzig denkbare Gefahr im Zusammenhang mit der Lagerung von Flüssiggas (Propan/Butan) darin, dass es zu ungewollten Gasaustritt mit Brand- und Explosionsfolge durch Zündung der Gaswolke kommt. Dementsprechend zielen die für den Bau und Betrieb eines Flüssiggaslagers geltenden Sicherheitsvorschriften darauf ab, jeden Gasaustritt aus der Anlage, sowie eine daraus resultierende Brand- und Explosionsgefahr auszuschließen. 7. Geeignete Maßnahmen zur Störfallbekämpfung Sollte widererwartend ein Störfall eintreten, werden durch NB-Propangas Service GmbH folgende Stellen sofort informiert:
Für die NB-Propangas Service GmbH gibt es einen mit der Feuerwehr abgestimmten Feuerwehrplan. Die Information der Bevölkerung erfolgt durch die Polizei bzw. durch die Feuerwehr. 8. Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen bei einem Störfall Die NB-Propangas Service GmbH hat im Betriebsbereich des Flüssiggaslagers, in Zusammenarbeit mit den Notfall- und Rettungsdiensten, alle geeigneten Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und zur größtmöglichen Begrenzung der Auswirkungen getroffen. Dazu gehören:
9. Alarm- und Gefahrenabwehrpläne Der interne und externe Gefahrenabwehrplan wurden gemäß den betrieblichen Erfordernissen erarbeitet und mit der Feuerwehr und Behörden abgestimmt und bei Bedarf überarbeitet. Die regelmäßige Abstimmung der Gefahrenabwehrpläne zwischen den Behörden und dem Unternehmen gewährleistet eine zielgerichtete Zusammenarbeit aller beteiligten Einsatzkräfte und damit eine zielgerichtete Gefahrenabwehr. Allen Anordnungen von Notfall- und Rettungsdiensten ist bei Eintreten eines Störfalles Folge zu leisten. 10. Weitere Informationen Weitere Informationen über Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Falle eines Störfalles erhalten Sie durch:
11. Verhaltensregeln bei Störfällen
|