Störfallverordnung

Informationen der Öffentlichkeit gemäß § 8a der Störfallverordnung (12. BImSchV)

Flüssiggas-Umschlag- und Verteilerlager Neubrandenburg

Herausgeber:
NB-Propangas Service GmbH
Woggersiner Straße 15
17033 Neubrandenburg

Stand: September 2017

Zu diesem Informationsblatt

Liebe Nachbarn, sehr geehrte Damen und Herren,

in der Störfallverordnung werden die Betreiber von Anlagen in denen bestimmte Gefahrstoffe in bestimmten Mengen lagern aufgefordert, die Nachbarschaft über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Fall eines Störfalls zu informieren.

Dabei ist es das Ziel, die Risiken und Gefahren industrieller Störfälle für die Öffentlichkeit zu verringern, die Nachbarschaft und die Umwelt vor den Gefahren, die von der Anlage ausgehen können, zu schützen.

Die NB-Propangas Service GmbH betreibt ein Flüssiggas-Umschlag und Ventillager, das gemäß der Störfallverordnung in die untere Klasse einzustufen ist. Wir möchten Sie mit diesem Informationsblatt über die Sicherheitsmaßnahmen unseres Flüssiggaslagers sowie über das richtige Verhalten bei Störfällen informieren. Dem Unternehmen NB-Propangas Service GmbH liegt sehr viel daran, mit allen in guter Nachbarschaft zu leben.

Diese Mitteilung ist als Teil der offenen Informationspolitik gegenüber dem Bürger zu verstehen und sollte nicht Anlass zur Beunruhigung geben. Betrachten Sie diese Information daher als Teil der Sicherheitsvorsorge. Weitere Informationen, entsprechende Sicherheitsdatenblätter, sowie das Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung entsprechend §16 der StörfallV können unter www.nb-propangas.de eingesehen werden.

NB-Propangas Service GmbH der Sicherheit und der Umfeld verpflichtet

Das Flüssiggas-Umschlag und Ventillager in Neubrandenburg wurde 1996 auf dem jetzigen Gelände neu errichtet und in den vergangenen Jahren auf dem Stand der Technik gehalten.

Die Gesamtkapazität beträgt ca. 73 t Flüssiggas.

Sicherheit beim Umgang mit Flüssiggas ist eine der Grundprinzipien und hat oberstes Gebot. Störfälle im Sinne der Störfallverordnung haben sich bei uns bisher nicht ereignet. Gemeinsam mit den zuständigen Behörden tragen wir dafür Sorge, dass die Anlagentechnik mit allen Sicherheitsvorkehrungen dem Stand der Technik entspricht. Gesundheitsfragen für die Nachbarschaft zu unserem Flüssiggaslager und unseren Mitarbeitern bestehen somit nicht. Wir sind gern bereit Ihre Fragen oder weitere Einzelheiten zu unserem Flüssiggaslager zu beantworten.

Entsprechend § 8a der Störfallverordnung informieren wir Sie über:

1. Name des Betreibers

NB-Propangas Service GmbH

Anschrift des Betriebsbereiches:

NB-Propangas Service GmbH
Woggersiner Straße 15
17033 Neubrandenburg

2. Unterrichtung der Öffentlichkeit

Geschäftsführer
Henning von Wahl
Gutshof 1
17091 Friedrichsruh

3. Anwendung der Störfall-Verordnung

Der Betriebsbereich des Flüssiggaslagers unterliegt seit seiner Inbetriebnahme den Vorschriften für genehmigungsbedürftige Anlagen, dem Bundes – Immissions- schutzgesetz sowie der Störfall-Verordnung. Alle Mitteilungen entsprechend § 7 Absatz 1 der StörfallV wurden der zuständigen Behörde übergeben.

4. Tätigkeiten im Betriebsbereich

Das Flüssiggaslager dient der Lagerung, der Abfüllung und dem Umschlag von Flüssiggas nach DIN 51622 (Propan/Butan und deren Gemische).
Das Flüssiggas wird mit Großtankwagen angeliefert und in einen erdgedeckten Lagerbehälter gefüllt. An der Tankwagenstation wird das Flüssiggas in Tankwagen aus dem Lagerbehälter zur Belieferung der Kundenbehälter gefüllt. In der Flaschenfüllanlage werden Propangasflaschen verschiedener Größen mit Flüssiggas gefüllt und teilweise zwischengelagert. Mit unserem Verteilerfahrzeug werden die Flüssiggasflaschen an unsere unterschiedlichen Vertriebsstellen in Mecklenburg ausgeliefert.

5. Stoffe die einen Störfall verursachen können

Im Betriebsbereich ist Flüssiggas der Stoff der entsprechend der Störfall-Verordnung einen Störfall verursachen könnte.Es handelt sich hierbei um brennbares Gas. Flüssiggas (Propan/Butan) ist eine unter Druck gelagerte, mit Erkennungs- Geruchsstoffen versetzte farblose Flüssigkeit. Bei der Freisetzung erfolgt die schnelle Verdampfung in das bekannte Brenngas, welches naturgemäß (bei entsprechender Durchmischung mit Luft) leicht entzündet werden kann.

6. Gefahren bei einem Störfall und mögliche Auswirkungen auf Mensch & Umwelt

Ein Störfall ist eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes, bei der sich aus dem Tanklager, durch bestimmte Ereignisse wie z. Bsp. eine Undichtheit austretendes Flüssiggas – ein explosive Gaswolke bilden kann, welche sofort oder später eine ernste Gefahr hervorgerufen wird.

Unter ernste Gefahr ist zu verstehen:
  • die Bedrohung der Gesundheit und des Lebens von Menschen
  • eine Schädigung der Umwelt (Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft)
    eine Schädigung von Sachgütern
  • Freiwerdendes Propangas ist weder giftig noch wassergefährdend.

Flüssiggas ist umweltverträglich für Luft, Wasser und Boden. Es muss lediglich vermieden werden, dass sich ein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch bildet und auf eine Zündquelle stößt. Im Bereich des Lagers selbst sind hierfür Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Ein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch kann durch das Zusammenwirken von Sicherheitseinrichtungen und Schutzeinrichtungen nicht außerhalb des Betriebsgeländes gelangen. Laut Störfallverordnung soll dennoch bei Beachtung aller technischen und betriebsorganisatorischen Vorsorgemaßnahmen angenommen werden, dass bei einer Verkettung einer Vielzahl unglücklicher Umstände eine Gasmenge freigesetzt wird, die auch außerhalb des Betriebsgeländes noch ein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch bildet. In diesem Fall ist durch entsprechende Warnungen dafür zu sorgen, dass auch eventuell betroffene Nachbargelände frei von Zündquellen bleiben, bis sich das Gasgemisch hinreichend verdünnt hat, so dass eine Zündung ausgeschlossen ist. Somit besteht die einzig denkbare Gefahr im Zusammenhang mit der Lagerung von Flüssiggas (Propan/Butan) darin, dass es zu ungewollten Gasaustritt mit Brand- und Explosionsfolge durch Zündung der Gaswolke kommt. Dementsprechend zielen die für den Bau und Betrieb eines Flüssiggaslagers geltenden Sicherheitsvorschriften darauf ab, jeden Gasaustritt aus der Anlage, sowie eine daraus resultierende Brand- und Explosionsgefahr auszuschließen.

7. Geeignete Maßnahmen zur Störfallbekämpfung

Sollte widererwartend ein Störfall eintreten, werden durch NB-Propangas Service GmbH folgende Stellen sofort informiert:

  • Stadt Neubrandenburg, Brandschutz- und Rettungsamt
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Mecklenburgische Seenplatte (StALU Mecklenburgische Seenplatte)
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern, Abteilung 5, Arbeitsschutz und technische Sicherheit (LAGuS)
  • Unmittelbare Nachbarschaft
  • Für die NB-Propangas Service GmbH gibt es einen mit der Feuerwehr abgestimmten Feuerwehrplan.

Die Information der Bevölkerung erfolgt durch die Polizei bzw. durch die Feuerwehr.

8. Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen bei einem Störfall

Die NB-Propangas Service GmbH hat im Betriebsbereich des Flüssiggaslagers, in Zusammenarbeit mit den Notfall- und Rettungsdiensten, alle geeigneten Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und zur größtmöglichen Begrenzung der Auswirkungen getroffen.

Dazu gehören:
  • der Lagerungsbehälter ist mit einer ca. 1m starken Erddeckung versehen,
  • Eine Domschachtflutung und Berieselungseinrichtung, die aus einer Löschwasserzisterne gespeist werden, sowie einer vorgeschriebenen Anzahl an Feuerlöschern, die an geeigneten Stellen bereitstehen,
  • Gaswarn- und Meldeanlagen sind installiert,
  • sämtliche elektrischen Einrichtungen entsprechen den strengen Richtlinien für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen,
  • für die explosionsgefährdeten Bereiche wurden Explosionsschutz-Dokumente erstellt,
  • die Lagerbehälter und Nebeneinrichtungen sind mit redundanten Sicherheitseinrichtungen und Schnellschlusseinrichtungen ausgerüstet; bei Gefahr und Betätigung des NOT AUS geht die Anlage in den sicheren Zustand, alle Schnellschlusseinrichtungen schließen (fail-save)
  • Lagerbehälter, Fülleinrichtungen, Rohrleitungen sowie die gesamte Sicherheits- und Elektrotechnik werden regelmäßig gewartet und nach einem festgelegten Zeitplan durch Sachkundige, Befähige Personen nach BetrSichV und durch externe Sachverständige geprüft
  • die Mitarbeiter werden regelmäßig und wiederkehrend speziell für ihre Arbeitsgebiete und im Umgang mit Flüssiggas geschult
  • es ist ein ständig verfügbarer Bereitschaftsdienst eingerichtet
  • darüber hinaus sind in allen sensiblen Bereichen Kameras installiert,
  • die eine externe Überwachung auch außerhalb der Betriebszeiten erlauben,
  • in regelmäßigen Abständen werden Inspektionen durch die Überwachungsbehörde durchgeführt.

9. Alarm- und Gefahrenabwehrpläne

Der interne und externe Gefahrenabwehrplan wurden gemäß den betrieblichen Erfordernissen erarbeitet und mit der Feuerwehr und Behörden abgestimmt und bei Bedarf überarbeitet. Die regelmäßige Abstimmung der Gefahrenabwehrpläne zwischen den Behörden und dem Unternehmen gewährleistet eine zielgerichtete Zusammenarbeit aller beteiligten Einsatzkräfte und damit eine zielgerichtete Gefahrenabwehr. Allen Anordnungen von Notfall- und Rettungsdiensten ist bei Eintreten eines Störfalles Folge zu leisten.

10. Weitere Informationen

Weitere Informationen über Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Falle eines Störfalles erhalten Sie durch:

Technischer verantwortlicher Mitarbeiter: 0171 8540337
Gefahrgutservice und Beratung Neubrandenburg GmbH: 0395 4567211
Zentrale: 0395 5822244
oder auf unserer Webseite: www.nb-propangas.de

11. Verhaltensregeln bei Störfällen

  • achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr oder Polizei; folgen Sie diesen Anweisungen
  • schalten Sie das Radio ein,
  • verständigen Sie bitte Ihre Nachbarn,
  • bleiben Sie nicht im Freien und verzichten Sie auf die Benutzung von Fahrzeugen,
  • suchen Sie vom Unfallort abgewandte Räume in Gebäuden auf,
  • schließen Sie alle Fenster und Türen,
  • nicht rauchen, vermeiden Sie jegliche Zündquellen (Lichtschalter, offene Feuer, Heizung etc.)
  • Lüftungen und Klimaanlagen ausschalten,
  • bei Gesundheitsbeeinträchtigungen nehmen Sie Kontakt mit einem Arzt oder Notdienst auf,
  • bleiben Sie dem Unfallort fern und halten Sie die Straßen und Wege für die Einsatzkräfte frei,
  • befolgen Sie die Anweisungen der Feuerwehr und der Polizei,
    rufen Sie nur im Notfall Feuerwehr, Polizei oder andere Stellen an, damit Telefonleitungen nicht blockiert werden,
  • achten Sie auf Entwarnungen über Radio oder Lautsprecherdurchsagen.